Unfall Autobahn
Unfall Autobahn

Jeder, der schon einmal einen Schadensfall bei seiner Versicherung eingereicht hat, weiss dass die Schadensabteillungen alles geben um mögliche Schlupflöscher zu finden, um aus der Haftung zu kommen. Dabei wird mit juristischen Spitzfindigkeiten jedes Wort genau ausgelegt. Natürlich in Richtung Versicherung und nicht zu Gunsten des Kunden.

Ein Versicherungsnehmer, der für seinen LKW eine Kaskoversicherung abgeschlossen hatte, wollte sich das nicht gefallen lassen und zog gegen die Versicherungsgesellschaft vor Gericht.

Ausgangslage
Auf dem versicherten LKW ist ein Kran angebracht. Der Fahrer hat auf einer Baustelle den Kran nicht ordnungsgemäss eingefahren. Bei der Rückfahrt kam der Kran dann mit einer Stromleitung in Berührung und wurde beschädigt. Der Unternehmer meldet den Schaden seiner Versicherung. Schliesslich zahlte er immer pünktlich die teuren Versicherungsprämien.

Zu seinem Erstaunen lehnte die Versicherung den Schadensfall allerdings ab. Sie begründete dies damit, das die Kaskoversicherung nur bei einem Unfall gilt. Ein Unfall sei ein Ereignis, bei dem eine mechanische Kraft auf das Versicherungsobjekt einwirkt. Strom sei keine mechanisch, weshalb die Versicherung hier leistungsfrei sei.

Der Verfahrensgang
Der Versicherungsnehmer akzeptierte diese Begründung nicht, er klagte und bekam zunächst recht. Das Berufungsgericht vertrat ebenfalls die Meinung, dass hier ein Unfall vorliege, weshalb die Versicherung den Schaden, entsprechend den Vertragsbedingungen, zu regulieren hätte.

Die Versicherung erhob jedoch Revision dagegen. Der Oberste Gerichtshof kippte das Urteil und kam zu einem anderen Schluss. Das versicherungsfreundliche Urteil folgte der Auffassung, dass ein Schaden, der durch Strom verursacht wird, kein Unfall sei.

Ich denke nicht, dass ein Normalbürger diese Entscheidung nachvollziehen kann. Es bleibt nur beim Abschluss einer Versicherung genau aufzupassen und sich Unklarheiten schriftlich bestätigen lassen soll.

Von Gregor

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