Wenn Sie von einem Gericht einen Zahlbefehl erhalten haben sollten Sie schnell reagieren. Die Frist für die Erhebung des Einspruchs beträgt 4 Wochen ab Zustellung. Wenn der Briefträger Sie nicht antreffen konnte und eine Benachrichtigung hinterlassen haben, dann ist dies bereits der Tag der Zustellung und nicht erst jener Tag, an dem Sie das Schreiben tatsächlich abgeholt haben.
Kennen Sie sich selbst nicht aus, sollten Sie dringend mit einen Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Die Rechtsberatung der Arbeiterkammer können Sie getrost vergessen. Dort arbeiten nur unterbezahlte Juristen, die es nicht geschafft haben Rechtsanwalt zu werden. Gewinnen Sie den Prozess, erhalten die die Anwaltskosten ohnehin von Ihrem Gegner.
Die Frist sollten Sie nicht versäumen, da der Zahlbefehl sonst rechtskräftig wird. Was kann man tun, wenn man einen Zahlbefehl erhalten hat und die Frist für den Einspruch versäumt hat?
Es gibt einen Rechtsbehelf der sich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nennt. Mit diesem Instrument können Sie dem Gericht erklären, weshalb Sie nicht in der Lage waren die Frist einzuhalten. Beispielsweise weil Sie krank waren oder weil es einen Fehler bei der Zustellung gegeben hat.
Gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist auch die versäumte Prozesshandlung nachzuholen. In diesem Fall ist das der Einspruch gegen den Zahlbefehl. Gibt das Gericht Ihrem Antrag statt, wird es den Einspruch sogleich behandeln. Ist es jedoch der Auffassung, dass keine ausreichenden Gründe für die Wiedereinsetzung vorliegen, wird es darüber mit Beschluss entschieden. Gegen diesen Beschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen Rekurs einlegen.