Die Gesetzeslage um Frauen gegen Stalking zu schützen hat sich in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert. Der Tatbestand der Beharrlichen Verfolgung (§ 107a StGB) wurde einführt. Demnach macht sich jemand strafbar, der jemandem ständig nachstellt, mit Telefonanrufen und E-Mail ständig belästigt oder Dinge auf dessen Namen bestellt. Das Strafrecht kann uns soll einen Stalker davon abhalten sein Opfer weiter zu belästigen. Es regelt aber nicht den Ausgleich für die Beeinträchtigungen, die Opfer oft Monate oder jahrelang erleiden.
Erstaunlich, dass es so lange gedauert hat, bis die Judikatur eine klare Rechtslage geschaffen hat. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung vom 15. 12. 2015 zu 8 Ob 129/15a über den Schadenersatz für ein Stalkingopfer entschieden.
Das Opfer in diesem Fall war die Nachbarin des Stalkers. Monatelang verfolgte er sie, stellte ihr nach und machte immer wieder Fotos von ihr. Sie zeigte ihn schliesslich an und er wurde wegen Beharrlicher Verfolgung verurteilt.
Nun klagte das Stalkingopfer vor dem Zivilgericht. Sie wollte einen Betrag von über 15.000 Euro als Schmerzensgeld erhalten. Das Erstgericht sprach Ihr lediglich 3.000 Euro zu, weshalb Sie Berufung einlegte.
Das Berufungsgericht erhöhte den Schadenersatz für das monatelange Stalking auf 5.000 Euro. Das Gericht sprach dabei aus, dass die Beeinträchtigung, welche die Klägerin erlitten hat noch nicht als Krankheit zu betrachten ist. Darum müsse es bei einer Schadenersatzzahlung von 5.000 Euro bleiben. Dagegen erhob nun der Beklagte Revision an den OGH.
Der OGH stellt in seiner Entscheidung fest, dass die Beurteilung des Berufungsgericht eine zulässige und rechtlich richtige Entscheidung sei. Das Gericht hat bei der Bemessung eines Schadenersatzes in solchen Fällen einen gewissen Spielraum. Diesen darf es nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall ist das nicht passiert, weshalb die Revision abgewiesen wurde.
Neben den strafrechtlichen Bestimmungen kann diese Entscheidung massgeblich dazu beitragen, dass sich Stalkingopfer etwas gegen Stalking tun können. Ob es wirklich hilft, Täter von Ihren Handlungen abzubringen bleibt natürlich sehr fraglich.