ZPOIn Österreich ist die Zahlungsmoral im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr hoch. Leider kommt es aber auch bei uns hin und wieder vor, dass Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden. Während die ersten Zahlungserinnerungen heute oft kostenlos sind, wird für die zweite und dritte Mahnung meist eine Mahngebühr verlangt. Bei kleinen Rechnungsbeträgen können die Kosten für die Mahnung verhältnismässig sehr hoch sein. Darum wollen wir heute klären, welche Mahngebühren zulässig sind.

Wenn in einem Vertrag Kosten für die Mahnung vereinbart sind, können diese Kosten bei einem Zahlungsverzug verlangt werden. Es ist zulässig, solche Kosten in den AGBs zu vereinbaren. Sind die vereinbarten Gebühren unverhältnissmässig hoch, besteht ein richterliches Mässigungsrecht. Fällig werden die Mahngebühren erst, wenn tatsächlich eine Mahnung gesendet wurde und nicht schon beim Zahlungsverzug.

Haben die Vertragsparteien keine Mahnungebühren vereinbart, stehen dem Gläubiger nur die tatsächlichen Kosten für die Mahnung zu. Dies ist beispielsweise das Porto oder die Kosten einer Rücklastschrift. Verlangt der Gläubiger dennoch Mahngebühren, brauchen diese nicht bezahlt zu werden. Hat der Schuldner bereits mitgeteilt, dass er die Rechnung nicht bezahlen wird, sind die Kosten für eine Mahnung nicht mehr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig. Der Gläubiger müsste in diesem Fall sofort eine Klage einbringen.

Abgesehen von den Mahngebühren stehen dem Gläubiger Zinsen zu. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, sind dies die gesetzlichen Zinsen. Bei Geschäften zwischen Konsumenten oder zwischen Unternehmen und Konsumenten gem. §1000 ABGB 4% p.a. Zinseszinsen können ab dem Tag der Klageerhebung verlangt werden.

Von Gregor

6 Gedanke zu “Welche Mahngebühren sind zulässig?”
  1. hallo, ich habe ware aus dem Internet bestellt und die Rechnung ohne mahnspesen beglichen. nun erhielt ich eine Rechnung nur über die Mahngebühren mit zusätzlichen Mahngebühren – mit inkassodrohung!
    meines erachtens ist es rechtlich nicht gedeckt ausschliesslich Mahngebühren weiter zu betreiben, geschweige denn einzuklagen. wie sieht das nun rechtlich aus? kann die Firma trotz bezahlter forderung kurz nach Fälligkeit die mahnspesen durch ein Inkassobüro weiterbetreiben lassen und zusätzlich 2.mahngebühren auf die Mahngebühren in Rechnung stellen?

    1. Guten Tag Martina
      Vielen Dank für den Kommentar. Leider können wir im Weg von Kommentaren keine spezifische Rechtsberatung geben. Für die Beantwortung dieser Frage ist es entscheidend, was in den Verträgen einschliesslich AGBs vereinbart ist. Am Besten kann dies ein Rechtsanwalt beurteilen.

  2. hallo,
    es hat eine Mieterhöhung gegeben, und ich habe den dauerauftraqg erst bei der 2 Überweisung geändert. jetzt ist zahlungserinnerung gekommen, und die wollen 8 euro

  3. hallo,
    wir haben im März eine Rechnung erhalten die aber erst im Mai einbezahlt ohne je eine Mahnung bekommen zu haben, bekommen wir jetzt im Juli eine Mahnvorschreibung ist diese rechtens?

    1. Das kann man so nicht ohne weiteres sagen. Da müsste man wissen, was bestellt wurde und was die Vertragsbedingungen sagen. Wenn kein Säumniszuschlag vereinbart war, würde ich eher sagen der Anspruch ist nicht gerechtfertig. Aber man muss das wirkich zuerst genau prüfen mit allen Fakten und Dokumenten.

  4. Hallo
    Ich habe bei Amazon bestellt habe die erste Rechnung verpasst da ich dachte sie buchen es ab (zahlungseinstellungen mit montasanfang bezahlen oder sowas)
    Dann bekam ich die erste Mahnung die ich zu spät bezahlte dann meldete sich ein anderes Unternehmen die den doppelten Preis an mahnspesen verlangten als den Betrag den ich schon bezahlt habe ist das rechtlich abgesichert mfg sr

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