vorrangEin Unfall geschieht, weil ein Verkehrsteilnehmer ein Vorrangschild nicht sehen konnte. Es war von einem Hindernis verstelt. Wer ist an dem Unfall Schuld? Der Autofahrer oder derjenige, der das Verkehrsschild verstellt hat?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) fällte zu dieser Frage letzte Woche eine Entscheidung (2 Ob 212/13k). In diesem Fall ging es um die Klage einer Autofahrerin gegen einen Bauunternehmer, der auf einer Baustelle an einer Strasse ein Vorrangschild verdeckte. Die Frau konnte das Schild nicht erkennen und beurteilte die Vorrangsituation falsch. Dadurch kam es zu einem Unfall. Die Höchstrichter urteilten, dass den Bauunternehmer die Hälfte der Schuld am Unfall trifft.

Der Bauunternehmer verstosse gegen eine Schutznorm, in dem er den Baucontainer 2,5 Meter vor dem Vorrangzeichen abgestellt hatte. Andererseits sei der Autofahrerin vorzuwerfen, dass sie bei einer unbekannten Kreuzung nicht mit der entsprechenden Vorsicht gefahren sein.

Aus diesem Grund fällt die Teilung des Schadens 50:50 aus.

Von Gregor

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