Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Änderungsklausel von WhatsApp in den Nutzungsbedingungen unzulässig ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte das Sozialministerium vor Gericht gezogen, da die Klausel intransparent war und den Verbrauchern kein klares Bild davon geben konnte, in welchen Punkten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp konkret ändern. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp müssen sich somit keine Sorgen mehr machen, dass sie die neuen Bedingungen akzeptieren müssen, um den Messenger-Dienst weiterhin zu nutzen. Der OGH hat zudem bestätigt, dass der Dienst von WhatsApp als entgeltlich qualifiziert wird, da Nutzer sehr wohl in Form der Übermittlung ihrer Kontaktdaten bezahlen.
Der OGH hat somit bestätigt, dass Verbraucher vor der Akzeptanz von AGB ausreichend informiert werden müssen. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage ist somit die Grundvoraussetzung für eine rechtlich einwandfreie Zustimmung.