Wieder einmal leitet die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Grund dafür ist die Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, als Menschen die Informationen über Gesetzesverstössen in Unternehmen und Behörden an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.
Die EU hat dazu eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Österreich ist da noch nicht viel passiert. Die Regierung, die Transparenz und einen neuen Stil gross auf die Fahnen geschrieben hatte, hat noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Die Umsetzung wird jedenfalls spannend, denn die Richtlinie ist eher zahnlos und unspezifisch. Konkrete Schutzmassnahmen werden nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist nur, dass bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ein System eingeführt werden muss. Wie dieses aussieht und was es beinhaltet ist nicht vorgeschrieben. Die Mitgliedsstaaten haben also einen grossen Spielraum bei der Umsetzung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese bei uns aussehen wird.
Die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren ist der Mahnbrief, den die EU-Kommission an die österreichische Regierung gesendet hat.
Neben Österreich hat auch Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung ein Mahnung aus Brüssel bekommen.