Für Laien klingt es zunächst etwas abstrus, wenn man vor Gericht beweisen muss, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht vorliegt. In diesem Fall gilt die die Regel im Zweifel für den Beklagten? Dem ist nicht so, denn im Zivilrecht finden sich tatsächlich einige Paragrafen, die als Anspruchsgrundlage das Nichtvorhandensein einer bestimmten Tatsache haben.

Ein Beispiel ist § 49 EheG. Diese Bestimmung sagt aus, dass ein Ehepartner die Scheidung verlangen kann, wenn der ander Ehepartner schwere Eheverfehlungen begangen hat und er selbst keine solche begangen hat. Wie könnte er nun beweisen, dass er keine Eheverfehlung begangen hat. Im Sinne eines echten Negativbeweises müsste er seine gesamtes Eheleben lückenlos dokumentieren und beweisen können.

In der Praxis ist dies jedoch viel leichter als in der Theorie. In diesem Fall müsste der Ehepartner, der auf Scheidung klagt, nur beweisen, dass der andere eine Eheverfehlung begangen hat. Wendet dieser ein, dass auch der Kläger eine schwere Eheverfehlung begangen hat, müsste er diese Tatsache beweisen. Gelingt dies nicht, kann der Richter der Klage stattgeben.

Von Gregor

Ein Gedanke zu “Wie beweiste man, dass etwas nicht vorliegt?”
  1. Es waere interessant, einen kommentar zu nicht angegbenen vermoegenswerten bei der scheidung zu lesen. Was passiert wenn das nachher der partner erfaehrt?

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