Nach einer Scheidung haben viele Väter das Gefühl, das allein in die Frauen über das Kind entscheiden darf und, so den Vater vollkommen in der Hand hat. Alimente bezahlen – Ja, mitentscheiden – Nein. Sobald einmal die Zahlung der Unterhaltsbeträge für das Kind nicht 100% pünktlich ein Langen sprengte die Frau zum Gericht und, klagt den Vater. Im Gegensatz dazu hatte der Vater nur wenig Rechte werden erst ein Besuchsrecht durchsetzen möchte?
Ganz so, wie viele das Gefühl habe, ist es nicht. Das Besuchsrecht ist in § 148 ABGB geregelt. Dort wird bestimmt, dass jener Elternteil bei dem das Kind nicht ständig lebt, ein Besuchsrecht hat. Sollten sich die Eltern nicht über das Ausmaß des Besuchsrechts einigen können, muss dies durch eine Gerichtsentscheidung erfolgen. Es ist verständlich, dass sich viele Väter wünschen, dass die Polizei sofort eingreifen würde, wenn sich die Mutter nicht an die Vereinbarung erhält. Das ist aber nicht möglich und auch nicht im Sinne des Kindeswohls. Stellen Sie sich vor den das Kind jede Woche von der Polizei abgeholt werden würde, nur damit der Vater sein Besuchsrecht durchsetzen kann.
Wichtig ist, wenn sie das Besuchsrecht durchsetzen, möchten uns ihre frühere Partnerin ihnen das Besuchsrecht verweigert, dass sie dies genau festhalten. Stellen Sie einen Antrag beim Bezirksgericht, das ihnen ein Besuchsrecht eingeräumt wird. Der zuständige Richter wird dann eine Verhandlung anberaumen in der entscheiden wird und wann der Vater das Kind sehen darf. Sollte die Mutter sich wiederholt nicht an diese Entscheidung halten und das Besuchsrecht weiterhin verweigern stellte dies eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Der Vater kann in diesem Fall beantragen das der Mutter die Obsorge entzogen wird.