Einen Mieter zu kündigen ist in fast keinem anderen Land der Welt so schwer wie in Österreich. Ein eigenes Mieterschutzgesetz gibt es auch fast nirgends. Es fragt sich nur: wer schützt eigentlich das Eigenturm der Vermieter?
Niemand hat die Absicht einen Mieter auszubeuten oder gar grundlos zu kündigen. Doch es sollte möglich sein für einen Eigentümer einen Mieter loszuwerden, wenn es dafür Gründe gibt. Diese Möglichkeiten gibt es auch.
Wer das Pech hat, dass seine Wohnung, die er vermietet, dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, der kann gem. § 30 MRG nur aus wichtigem Grund das Mietverhältnis kündigen.
Was ist ein wichtiger Grund?
Im Gesetz ist genau festgelegt, aus was als wichtiger Grund anzusehen ist, der zur Kündigung berechtigt. Die bedeutendsten sind.
- Wenn der Mieter trotz Mahnung mit der Miete qualifiziert im Rückstand ist.
- Wenn der Mieter durch sein rücksichtsloses, anstössiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen unmöglich macht.
Doch auch auf Seiten des Vermieters gibt es Gründe, die eine Lösung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Beispielsweise der bekannte Eigenbedarf. Dieser liegt vor, wenn der Vermieter die vermieteten Wohnräume für sich selbst oder für Verwandte in absteigender Linie dringend benötigt um sein dringendes Wohnbedürfnis zu befriedigen.
Wenn nun so ein Grund vorliegt, wie kann man den Mieter loswerden
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