impfbefreiung.at

1,3 Millionen Österreicher erfüllen aktuell nicht die Vorgaben des neuen Impfpflichtgesetzes. Und es werden mehr, denn auch zweifachgeimpfte, die aufgrund von schlechten Erfahrungen mit der Impfung oder wegen der leeren Versprechungen – Stichwort: Gamechanger – sich nicht noch ein drittes oder viertes Mal impfen lassen, verstossen gegen das Gesetz.

Auf geheiss der Ärztekammer, wurde die Möglichkeit für eine Befreiung durch den Hausarzt, die noch im Gesetzesentwurf vorgesehen war, gestrichen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden wollen, haben nur die Möglichkeit von einem Epidemiearzt oder dem Amtsarzt eine Impfbefreiung zu bekomme. Was ein Epidemiearzt ist nicht klar. Es war auch für uns bei einer Google-Suche keiner zu finden.

Kein Wunder also, dass sich Tausende betroffene an die Bezirksveraltungsbehörden wenden, um einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen. Die ersten Bezirkshauptmannschaften leiden schon massiv darunter. Bis hin zum Zusammenbruch der Telefonanlage.

Eine neue Plattform, die Online-Impfbefreiungen ermöglichen sollte, hat die Regierung versprochen. Bis jetzt ist davon noch nichts zu sehen. Wenn man sich die Realisierung von Regierungs-Internetprojekten in den letzten Jahren anschaut, ist auch eher nicht mit einer superschnellen Umsetzung zu rechnen.

Zum glück gibt es private Initiativen, die es betroffene erleichtern wollen. Eine davon ist die Plattform www.impfbefreiung.at. Damit kann man sich selbst einen Antrag für einen Termin beim Amtsarzt oder gleich eine Befreiung zusammenstellen.

Vorlage Antrag zur Impfbefreiung

Die Plattform bietet nicht nur einfach eine Vorlagen für einen Impfbefreiungsantrag zum Download an. Mit einem interaktiven Tool werden verschiedene Fragen abgeklärt und danach eine Vorlage nach individuellen Gegebenheiten erstellt. Auch die Adresse der Zuständigen Behörde werden automatisch gesucht und ergänzt. Ebenso gewisse formalrechtliche Vorgaben an den Antrag.

Wie funktioniert der interaktive Antragsgenerator?

Das Zusammenstellen eines Antrags ist recht einfach. Zunächst muss man die zuständige Behörde suchen. Wichtig dabei ist, dass man nicht den Wohnort eingibt, sondern den Bezirk bzw. die Bezirkshauptstadt:

Schritt 1 – Behörde auswählen

Im nächsten Schritt gibt man seine persönlichen Daten ein. An werden vom interaktiven Assistenten verschiedene Fragen zum persönlichen Hintergrund gestellt:

Schritt 2 – Interaktiver Assistent für Impbefreiungsantrag

Basierend auf diese Antworten sucht der Assistent die richtigen Paragraphen aus dem Covid-19-Impfpflichtgesetz, die als Befreiungsgründe in Betracht kommen. Natürlich kann man noch eine eigene persönliche Begründung oder weitere Ausführungen hinzufügen.

So das wars. Jetzt kann man seinen Antrag erstellen und herunterladen. Man erhält eine Word-Datei, die man selbst nochmals bearbeiten, kontrollieren und ergänzen kann. Wichtig ist auch die Behörde nochmals zu kontrollieren. Die daten stammen von opendata.gv.at und es gibt keine Gewähr, dass diese noch korrekt sind.

Den Antrag sollte man persönlich unterschreiben und man sollte unbedingt sämtliche Unterlagen, welche die Ausführungen im Antrag glaubhaft untermauern, als Beilage mistenden.

Wichtig ist noch zu sagen, das dieser Antragsgenerator auf keinen Fall eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann. Erwähnen möchten wir an dieser Stelle auch noch, dass ein solcher Antrag keinesfalls aus Spass gestellt wird, oder um die Bezirkshauptmannschaft zu ärgern. Dies könnte einen als mutwillige Inanspruchnahme der Behörde gem. §35 AVG eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen, die mit 700 Euro sogar höher ausfallen könnte, als ein Verstoss gegen die Impfpflicht.

Von Gregor

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