Österreich ist, was die Verfahrensdauer von Zivilprozessen angeht, weltweit an der Spitze. Trotzdem haben viele Bürger das Gefühl, dass es oft sehr lange dauert, bis es ein Urteil in erster Instanz gibt. Warum ist das so und wie lange dauert ein Zivilprozess wirklich?
Die ZPO kennt keine Fristen, wie lange ein Verfahren dauern darf oder bis wann es ein Urteil geben soll. Tatsächlich hängt die Verfahrensdauer von vielen Faktoren ab. Wesentlich dabei sind oft Sachverständige. Ist der Sachverhalt klar, kann der Richter innerhalb von wenigen Wochen ein Urteil fällen. Gibt es technische Fragen so kann der Richter diesen Sachverhalt in der Regel nicht selbst klären. Dazu bedient er sich eines Sachverständigen. Mit Beschluss wird ein solcher bestellt. Die Anfertigung eines Gutachtens kann sehr lange dauern. Warum? Für viele Themengebiete gibt es nur wenige Sachverständige. Diese sind zeitlich sehr ausgelastet. Zudem erforder die Begutachtung der Streitsache und das Verfassen des Gutachtens viel Zeit.
Ein weiterer Faktor, der für die Verfahrensdauer ausschlaggebend ist, ist die Anzahl der Zeugen. Insbesondere wenn sie im Ausland leben, ist die Einvernahme oft schwierig und langwierig. Mit unter muss ein Rechtshilfeersuchen an den entsprechenden Staat gesendet werden, damit der Zeuge von einem örtlichen Gericht einvernommen wird.
Kann der Richter in einer Tagsatzung den Sachverhalt nicht abschliessend klären, wird die Tagsatzung erstreckt. Bis der Richter und die Parteienvertreter einen Termin für die Fortsetzung finden, dauert es ebenfalls eine gewisse Zeit.
Trotz dieser Gegebenheiten gelingt es der Justiz in Österreich die meisten Zivilprozesse innerhalb von eineinhalb Jahren zu einem Abschluss in erster Instanz zu bringen.