Stufenklage

Wenn ein Kläger behauptet einen Anspruch gegenüber dem Beklagten zu haben, aber diesen nicht genau beziffern kann, weil er dazu Unterlagen des Beklagten benötigt, kann er eine Stufenklage einbringen.

Ein Beispiel dafür sind Provisionen eines Maklers. Wenn der Auftraggeber die Provision nicht abrechnet, weiss der Makler gar nicht, wie hoch sie ist und könnte sie sonst nicht einklagen.

Das Verfahren der Stufenklage läuft so ab, dass man zuerst beantragt, dass Gericht möge den Beklagten verurteilen, sämtliche notwendigen Belege vorzulegen. Das Gericht prüft dann den Anspruch dem Grunde nach. Besteht er zurecht, wird es den Beklagten entsprechen mit der Rechnungslegung bzw. der Vorlage der Belege beauftragen. Danach muss der Kläger wiederum seinen Anspruch beziffern, dann erst entscheidet das Gericht endgültig über die Klage.

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