Der Abschluss eines Kreditvertrags ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, und manchmal können sich Umstände oder Überlegungen ändern, die einen Rücktritt vom Vertrag erforderlich machen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Schritte, um einen Kreditvertrag erfolgreich zu widerrufen.
Rücktrittsrecht und Kündigung
Rücktrittsrecht bei Konsumkrediten
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Dies ist durch § 12 VKrG (Verbraucherkreditgesetz) geregelt. Die einzige Bedingung ist, dass die gesetzlichen Mindestinformationen und die Vertragsbedingungen vorliegen müssen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist abgesendet werden. Es reicht, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-Tage-Frist abgeschickt wird.
So gehen Sie vor:
- Rücktrittserklärung vorbereiten: Verfassen Sie eine schriftliche Rücktrittserklärung. Um Beweise zu sichern, senden Sie diese am besten per eingeschriebenem Brief. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Einschreibezettel auf.
- Frist beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der 14 Tage nach Vertragsabschluss absenden. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn alle gesetzlichen Mindestinformationen und die Vertragsbedingungen vorliegen.
- Rückzahlung: Nach dem Rücktritt müssen Sie den ausbezahlten Kreditbetrag sowie die seit der Auszahlung angefallenen Zinsen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Sollten seitens des Kreditgebers Zahlungen an öffentliche Stellen geleistet worden sein, die nicht mehr zurückverlangt werden können, sind diese ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Rücktrittsrecht bei Liegenschaftskrediten
Für Liegenschaftskredite, also Kredite, die mit einer Hypothek besichert sind oder dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, besteht grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung:
- Zwei-Werktage-Regelung: Wenn Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben, ohne mindestens zwei Werktage vorher das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt) erhalten zu haben, können Sie innerhalb von zwei Werktagen vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie das ESIS-Merkblatt und die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben und endet spätestens einen Monat nach Vertragsabschluss.
Kündigung von auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Kreditverträgen
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden. Hierbei fallen keine Kosten an, es sei denn, es wurde eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart, die maximal einen Monat betragen darf.
Umschuldung
Im Falle einer Umschuldung wird ein bestehender Kredit gekündigt und ein neuer Kredit abgeschlossen. Dieses Vorgehen lohnt sich, wenn die Zins- und Spesenersparnis des neuen Kredits größer ist als die Kosten und Spesen, die mit der Aufnahme des neuen Kredits verbunden sind.
Schriftlicher Rücktritt
Ein Rücktritt muss schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Zur Beweissicherung empfiehlt sich der Versand per eingeschriebenem Brief.
Folgen des Rücktritts
Tritt der Verbraucher vom Kreditvertrag zurück, hat er dem Kreditgeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung, die ausbezahlte Valuta samt den seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Der Rücktritt vom Kreditvertrag gilt gleichzeitig als Rücktritt von einer eventuell bestehenden Restschuldversicherung oder einer sonstigen mit dem Kreditgeber vereinbarten Nebenleistung.
Fazit
Der Rücktritt von einem Kreditvertrag ist dank klarer gesetzlicher Regelungen in vielen Fällen möglich und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Absicherung. Es ist jedoch essenziell, die Fristen und formalen Anforderungen genau einzuhalten. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihren Rücktritt erfolgreich durchzuführen.