Bei diesem Konstrukt handelt es sich um eine Klausel, die jeden Vertrag immanent ist, solange es nicht anders vereinbart wurde. Clausula rebus sic santibus bedeutet Wegfall der Geschäftsgrundlage, auf welcher ein Vertrag beruht. Beispielsweise haben Sie eine Baufirma mit dem Bau eines Hauses beauftragt. Nun stellt sich heraus, dass auf dem Grund nicht gebaut werden darf. Wenn dies nicht vorhersehbar war, können Sie dank diesem Rechtsinstrument den Vertrag auflösen.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert