Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand rechtswidrig handelt, dadurch in kauf nimmt, dass ein Schaden an Personen oder Sachen eintritt. Rechtswidrig handelt jemand der:

  • gegen ein Gesetz verstösst (z.B. Strassenverkehrsordnung)
  • >besondere Sorgfaltspflichten die ihn treffen missachtet

Tritt aufgrund dieses Verstosses ein Schaden ein, besteht im Zivilrecht ein Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit.

Ein Beispiel:
Ein Skifahrer hält sich nicht an die FIS-Pistenregeln und fährt in einen uneinsehbaren Hang ein. Da er den vor ihm fahrenden Skifahrer nicht sehen konnte, kollidiert er. Der andere Skifahrer bricht sich durch den Zusammenstoss den Arm. Der Verursacher ist aufgrund der Fahrlässigkeitshaftung zum Ersatz der Behandlungskosten und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.

Von Gregor

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