Hat ein Erblasser kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hat der Erblasser keine Verwandten in der vierten Parentel, besteht ein Heimfallsrecht. Dass bedeutet, dass die Republik Österreich Anspruch auf das Erbe hat.
Vereinfacht gesagt, gibt es keine Erben, fällt das Erbe dem Staat anheim.