In der ZPO kommen die Landesgerichte (Gerichtshöfe 1. Instanz) sowohl als Erstgerichte als auch in der Funktion als Rechtsmittelinstanz zum Einsatz. Wenn eine Streitsache aufgrund des Streitwerts oder wegen sonstiger Bestimmungen vor das Bezirksgericht gehört, ist das Landesgericht Berufungsinstanz. Bei einem höheren Streitwert oder bei speziellen Zuständigkeiten wie Medienverfahren ist der Landesgericht zuständig.
In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesgericht. In Vorarlberg ist das LG nicht in der Hauptstadt Bregenz sondern im zentraler gelegenen Feldkirch.

Von Gregor

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