Der Grundsatz ne bis in idem bedeutet niemals in der gleichen Sache. Gemäss diese Grundsatz, der aus dem römischen Recht stammt, darf über ein und die Selbe Rechtssache kein zweites Mal entschieden werden. Dies gilt nicht für Rechtsmittel wie die Berufung der den Rekurs.

Eine weitere Ausnahme vom ne bis in idem Prinzip ist die Wiederaufnahmsklage, welche eingebracht werden kann, wenn Nova Produkta oder Nova Reperta, also neue Tatsachen vorliegen.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert