Negativbeweis bedeutet zu beweisen, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht vorliegt. Das klingt zunächst etwas absurd, im Zivilrecht gibt es allerdings einige Bestimmungen, die als Tatbestandsmerkmal das Nichtvorliegen einer Tatsache festschreiben.
Negativbeweis bedeutet zu beweisen, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht vorliegt. Das klingt zunächst etwas absurd, im Zivilrecht gibt es allerdings einige Bestimmungen, die als Tatbestandsmerkmal das Nichtvorliegen einer Tatsache festschreiben.