Damit gewisse Erben nicht gänzlich ausgeschlossen sind, kennt die Rechtsordnung das Noterbrecht, welches Regelt, wer einen Pflichtteil bekommt. Diese Pflichtteilsberechtigung besteht zugleich für Eheliche, als auch für Adoptierte und Unehelich Kinder
Der Pflichtteil kann unter Umständen entzogen werden. Die Voraussetzung ist das Vorliegen eines Enterbungsgrunds. Diese sind z.B. Imstichlassen des In notgeratenen Erblassers, Grobe Kriminelle Handlungen.