Das Pflichtteilsrecht sieht vor, dass alle Angehörigen zwingend einen bestimmten Anteil aus dem Nachlass erhalten. Der Pflichtteil kann durch das Testament nicht geschmälert werden.
Anspruch auf den Pflichtteil haben die Kinder des Erblassers und ferner keine Kinder hatte die Eltern. Ebenso hat der Ehegatte oder die Ehefrau des Erblassers einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Das Gesetz besagt, dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Hat der Erblasser beispielsweise zwei Kinder so hat jedes davon nach der gesetzlichen Erbfolge einen Anspruch von 50%. Der Pflichtteil beträgt somit für jedes Kind 25%.
Durch eine Vereinbarung kann ein Pflichtteilsberechtigte bereits vor dem Tod auf seinen Pflichtteil verzichten.