Spricht ein Jurist von einem Regress, meint er einen Haftungsrückgriff. Mit einem Beispiel kann das am einfachsten erklärt werden.
Kurt ist in einen im Skiurlaub von Roland über den Haufen gefahren worden. Seine Unfallversicherung bezahlt erst einmal das Krankenhaus und den Verdienstentgang. Da jedoch Roland am Unfall schuld ist, kann sich die Unfallversicherung bei ihm regressieren. D.h. sie wird die Kosten von ihm einklagen.