Die Revision ist ein Rechtsmittel, welches gegen Urteile von Instanzgerichten ergriffen werden kann. D.h. gegen Urteile des Landesgerichts, wenn in der ersten Instanz das Bezirksgericht entschieden hat oder gegen Urteile des Oberlandesgerichts, wenn in der ersten Instanz das Landesgericht zuständig war.

In beiden Fällen ist der Oberste Gerichtshof (OGH) für die Revision zuständig, sie ist jedoch bei jenem Gericht einzubringen, welches das erstinstanzliche Urteil erlassen hat.

Im Gegensatz zur Berufung sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision deutlich höher und sind nicht bei allen Fällen gleich.

Anders als bei der Berufung sind die Gründe für eine Revision noch enger. Das Berufungsurteil kann nur bekämpft werden, wenn ein Nichtigkeitsgrund gem. $ 477 ZPO vorliegt, das Urteil der zweiten Instanz von jenem der ersten Instanz abweicht oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung.

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist zulässig, das Berufungsgericht wenn der Streitwert über 30.000 Euro liegt. Ferner ist Sie zulässig, wenn der Streitwert zwischen 5.000 und 30.000 EUR liegt und das Gericht in zweiter Instanz im Urteil ausgesprochen hat, dass die ordentliche Revision zulässig ist.

Bei einem Streitwert unter 5.000 Euro gibt es keine Revision, weil Sie gem. § 502 Abs. 2 ZPO unstatthaft und damit unzulässig ist. Ausgenommen hiervon sind gewisse familienrechtliche Streitigkeiten und Verbandsklagen nach dem KschG.

Ausserordentliche Revision

Hat das Berufungsgericht bei einem Streitwert zwischen 5.000 und 30.000 Euro entschieden, dass die ordentliche Revision nicht zulässig ist, kann die Revision dennoch ergriffen werden. Allerdings ist hier zunächst darzulegen, weshalb man der Ansicht ist, dass eine Revision entgegen der Entscheidung dennoch als zulässig erachtet wird. Die Erfolgaussichten für eine ausserordentliche Revision sind eher Gering. Lediglich in einem von zehn Fällen wird sie überhaupt als zulässig angesehen.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert