Zession Eine Zession ist ein Forderungsübergang. Dabei wechselt in einem zweiseitigen Schuldverhältnis der Gläubiger Grundlage der Zession ist ein Vertrag des Alt-Gläubigers mit dem Neu-Gläubiger. Die Zession wird für den Schuldner erst wirksam, wenn er von ihr in Kenntnis gesetzt wurde.

Ein Beispiel für eine Zession:

Peter (Alt-Gläubiger) leiht Joachim (Schuldner) 1.000 Euro. Da Peter nun plötzlich Geld braucht, Joachim ihm die 1.000 Euro noch nicht zurückzahlen kann, wendet er sich an Georg. Georg gibt Peter 1.000 Euro und erhält dafür die Forderung gegenüber Joachim. Peter ist somit der Neu-Gläubiger oder Zessionar. Sobald Peter oder Georg Joachim über dieser Zession informiert haben, kann Joachim Schuldbefreien nur noch an Georg zahlen.

In der Praxis kommt es freilich häufiger vor, dass für eine Zession nicht die volle Wert einer Schuld bezahlt wird, da der Neu-Gläubiger das Ausfallsrisiko trägt.

Von Gregor

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