Gem. $864a KschG findet eine Geltungskontrolle von AGBs statt, wenn sich jemand auf eine Bestimmung in diesen beruft. Bei dieser Kontrolle wird geprüft, ob sie wirksam vereinbart und so Vertragsbestandteil wurden. Wenn der Kunde die AGB nicht einsehen konnte, im Internet nicht speichern und ausdrucken konnte oder nicht mit einer besonders benachteiligenden Bestimmung rechnen musste, sind die AGBs demnach nicht wirksam vereinbart worden.