Realteilung oder Naturalteilung bedeutet die Auflösung einer Eigentümergemeinschaft in der Weise, dass die Sache tatsächlich geteilt wird. Besitzen beispielsweise mehrere Personen ein Grundstück, so wird bei der Realteilung das Grundstück in mehre Teile gespittet.
Die Realteilung ist § 841 ABGB geregelt. Jeder Miteigentümer kann Sie ergreifen. Er muss mit der Klage einen Teilungsvorschlag einrichten, Das Gericht ist an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden. Er dient lediglich dazu festzustellen, ob eine Teilung überhaupt möglich ist.
Ist eine Realteilung nicht möglich, weil das Grundstück zu klein ist oder weil es sich nicht zur Teilung eignet, bleibt den Miteigentümern nur die Teilungsklage, die die gerichtliche Versteigerung der Liegenschaft zur Folge hat.