Haben Sie schon einmal ein App, eine Software oder ein Ebook gekauft und nach dem Download festgestellt, dass es nicht das richtige für Sie ist?Bei Onlineshops haben Konsumenten, wie bei anderen Varianten des Fernabsatzes seit langem ein 14-tägiges Rückgaberecht. Dies ist in der ganzen EU einheitlich durch die Fernabsatzrichtlinie geregelt. Die Unternehmen können dieses Rückgaberecht nicht durch eine Vereinbarung oder durch die AGBs verkürzen.

Dies ist in der ganzen EU einheitlich durch die Fernabsatzrichtlinie geregelt. Die Unternehmen können dieses Rückgaberecht nicht durch eine Vereinbarung oder durch die AGBs kürzer vereinbaren. Dieses Rücktrittsrecht galt bisher nur für Käufe, bei denen Ware versendet wurde. Kaufte ein Konsument digitale Produkte, galt dieses Rücktrittsrecht nur, wenn es vom Verkäufer freiwillig eingeräumt wurde. Das ist in der Praxis freilich nur selten geschehen.

Nun tritt am 13.6. eine neue Verordnung in Kraft, die das Rücktrittsrecht auf die Online-Downloads ausdehnt. Auf den ersten Blick stellt dies eine deutliche Verbesserung dar. Beim genaueren Hinsehen stellt man fest, dass sich in der Praxis nicht viel ändern wird. Das Rücktrittsrecht für Downloads kann nämlich durch eine ausdrückliche Einwilligung, beispielsweise durch das setzen eines Hackens, eingeschränkt werden.

Der Käufer hat dann zwar nach der Zahlung theoretisch ein Rücktrittsrecht jedoch nur bis zum tatsächlichen erhalt des digitalen Produkts. Entspricht dies nicht den Vorstellungen des Kunden, kann er die Software nicht mehr zurückgeben. Diese Einschränkung ist zwar in gewissem Masse nachvollziehbar, denn der Händler hat keine Möglichkeit zu prüfen ob der Kunde die Software tatsächlich von seinem PC oder Smartphone gelöscht hat, andererseits wäre es wünschenswert gewesen dem Kunde tatsächlich ein echtes Rückgaberecht einzuräumen, wenn die Software nicht passt und er nachweisen kann, dass er sie gelöscht hat. Letzteres könnte beispielsweise durch Lizenzschlüssel gelöst werden.

Was können Kunden tun, wenn Sie vom Rückgaberecht bei Downloads gebrauch machen möchten?

Wie bisher empfiehlt sich vorher zu vergleichen und einen Anbieter zu wählen, die freiwillig ein entsprechendes Rückgaberecht nach dem Download anbieten. Wer gute Produkte hat kann das ohne Risiko tun.

Von Gregor

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