KindWie schon die alten Römer sagten, ist die Mutter eines Kindes immer bekannt doch der Vater kann ungewiss sein. Wie läuft das Verfahren einer Vaterschaftsfeststellung und wie kann man einen Vaterschaftstest beantragen?

Wenn ein Kind während einer Ehe geboren wird, so geht das Gesetz davon aus, dass der Ehemann der Vater des Kindes ist. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der leibliche Vater durch ein Vaterschaftsanerkenntnis eine Erklärung abgeben. Dadurch wird er rechtlich zum Vater des Kindes. Diese Erklärung muss bei der zuständigen Behörde, das ist die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat, abgeben werden.

Natürlich kommt es vor, dass auch bei aufrechter Ehe der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist. In diesem Fall kann der leibliche Vater ebenfalls ein Vaterschaftsbekenntnis abgeben. Das Ausserstreitgesetz sieht vor, dass die Mutter eine Anfechtungsmöglichkeit hat. Ist der Vater nicht bereit sich zu seinem Kind zu bekennen, haben sowohl die Mutter als auch das Kind das recht beim Gericht die Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. Hierfür ist das Bezirksgericht zuständig. In diesem Zivilprozess wird dann geklärt, wer der Vater des Kindes ist.

In diesem Verfahren kann das Gericht durch ein Labor einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Ob und wo dies gescheit, liegt in der Hand des Richters. Wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Mutter in der kritischen Zeit nur mit einem Mann verkehrte, kann auf den Vaterschaftstest verzichtet werden.
Einen interessanten Fall hat der Oberste Gerichtshof vor rund zwei Jahren zu dieser Thematik zu entscheiden. Im Verfahren 1 Ob 148/12i klagte ein Kind auf Feststellung der Vaterschaft. Der vermeidliche Vater konnte nachweisen, dass die Mutter zur selben Zeit mit seinem eineiigen Zwillingsbruder verkehrte. Daher ist es durch einen Vaterschaftstest nicht möglich, denn beide könnten mit gleicher Wahrscheinlichkeit der Vater sein.

Von Gregor

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