ZPO EnteDas Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten Ihnen, liebe Leser, danke sagen. Es war eine schöne Zeit und ZPO.at konnte in den vergangenen Monaten die Leserzahlen deutlich steigern, trotzdem ist noch Luft nach oben.

An dieser Stelle möchte ich einen Ausblick wagen, welche Neuerungen in der Welt der Gesetze im Jahr 2015 auf uns alle warten.

Eine wichtige Änderung gibt es für alle, die gerne Fernreisen unternehmen. Bankomatkarten funktionieren ab 1.1.2015 nur noch in der EU und den 3 EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen, in der Schweiz und den USA. Will man in einem andern Land Geld abheben, ist zuvor eine Freischaltung erforderlich. Diese kann telefonisch bei der Bank oder über das Onlinebanking erfolgen. Bei den meisten Banken ist es möglich, diese Funktion auch zu deaktivieren. Dadurch verhindert man, ohne funktionierende Bankomatkarte plötzlich ohne Geld in einem fremden Land zu stehen.

Eine Neuerung, die hauptsächlich Arbeitnehmer der untersten Einkommensschichten betrifft, ist Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz das Ziel dieser Gesetzesnovelle ist, den Arbeitsmarkt fairer zu machen. Die Änderung bringt hauptsächlich höhere Strafen von bis zu 10.000 Euro. Neu ist auch, dass nun nicht nur der Grundlohn in diese Regelung fällt, sondern auch andere Lohnbestandteile.

Wir ein Unternehmen wegen eines Verstosses gegen dieses Gesetz bestraft, werden alle Mitarbeiter des Betriebes von nun an davon in Kenntnis gesetzt. Der Sozialminister hofft, dass sich die Belegschaft stärker gegen Unterentlohnung zur wehr setzt und eher bereit ist, vor das Arbeitsgericht zu ziehen.

Eine weitere Änderung gibt es im Mietrechtsgesetz. Zukünftig muss der Vermieter dem Mieter die Kosten der Reparatur eines Boilers oder einer Theme ersetzen. Durch diese Regelung macht die Regierung das Vermieten einer Wohnung noch unattraktiver. Wir dürfen also davon ausgehen, dass 2015 noch mehr Wohnung leer stehengelassen werden. Dadurch werden die Mieten auch noch weiter steigen. Erleichterungen gibt es dafür im Wohnungseigentumsgesetz. Eine wirksame Eigentumsbegründung an Zusatzräumen wird nun auch ohne zusätzliche Eintragung im Grundbuch möglich.

Eine Änderung bringt das neue Jahr für Ärzte. Sie dürfen nur noch 48 Stunden arbeiten. Das kommt auch den Patienten zugute, die nicht mehr am Ende einer 60-Stunden-Schicht behandelt werden müssen. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings, eine Übergangsregelung bis 2021 erlaubt das Opt-Out, als den mehr oder weniger freiwilligen Verzicht auf diese Bestimmung.

Zu guter Letzt noch eine kleine Änderung im Zivilprozessrecht. Die Streitwertgrenzen im Zivilverfahren werden angehoben. Damit ist für Klagen ab 1.1.2015 das Landesgericht erst ab 25.000 Euro zuständig. Bisher war das Bezirksgericht nur bis 20.000 Euro Streitwert in erster Instanz zuständig.

Damit verbleibe ich mit den Besten Wünschen für das neue Jahr.

Ihr Gregor Meier
ZPO.at Chefredakteur

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