4-Punkt-Fixierung

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, müssen andere Personen für ihn Verträge schliessen oder auflösen können. Das kann sein, weil man in Koma fällt, Dement wird oder sonst aus einem Grund nicht mehr klar denken kann. Dabei geht es nicht nur um grosse Geschäfte sondern oft einfach Dinge des täglichen Lebens wie die Bezahlung der Miete, denn ohne Zugriff auf das Bankkonto geht das nicht.

In der Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, wer im Anlassfall für derartige Geschäfte zuständig und bevollmächtigt sein soll Das kann man generell für alle Angelegenheiten festlegen oder verschiedene Personen mit verschiedenen Agenden betrauen.

Besonders für einen Unternehmer kann diese sehr wichtig sein.  Denn oft haben selbst die nächsten Angehörigen nicht den vollen Einblick in ein Unternehmen und es wäre für die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner einfacher, wenn ein leitender Angestellter im Fall der Fälle das Unternehmen weiterführen kann.

Wie muss eine Vorsorgevollmacht erstellt werden?

In der Vergangenheit hat es in Österreich schon viele Probleme rund um den Missbrauch von Vollmachten und Testamenten gegeben. Damit das verhindert wird, sind die Vorschriften rund um die Vorsorgevollmacht sehr streng.

Damit die Vollmacht gültig ist, muss sie ins zentrale Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Das können nur Notare, Rechtsanwälte und Erwachsenenschutzvereine. Für die Eintragung fällt eine Gebühr an. Wenn man die Vollmacht nicht selbst mitbringt, kostet auch die Erstellung etwas. Manche Anwälte prüfen auch mitgebrachte Vorsorgevollmachten und verlangen dafür etwas. Der Erwachsenenschutzverein verlangt für die Erstellung einer einfachen Erklärung 75 Euro. Bei Anwälten und Notaren kostet das etwas mehr, der Preis ist jedoch abhängig von der Komplexität, z.B. ob Unternehmen oder Immobilien involviert sind.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Wichtig ist zu wissen, dass auch beim Tod des Bevollmächtigten, die Vorsorgevollmacht automatisch erlischt.

Voraussetzungen für eine gültige Vorsorgevollmacht

Damit die Vorsorgevollmacht gültig ist, muss sie jedenfalls schriftlich sein. Es dürfen nur Personen bevollmächtigt sein, die volljährig und voll geschäftsfähig sein.  Damit es hier keine Gewerbsmäßigkeit gibt, darf niemand als Bevollmächtigter eingetragen werden, der bereits 15 Vollmachten hat. Ausserdem dürfen Personen mit einem Naheverhältnis zu einem Krankenhaus oder Pflegeheim, in dem sich der Vollmachtgeber aufhält, nicht bevollmächtigt werden. Das sind z.B. Angestellt oder Ähnliche.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgevollmacht muss die betroffene Person voll einsichts- und geschäftsfähig sein. Das das geprüft und dokumentiert werden kann, ist ein weiterer Grund, warum der Gesetzgeber festgelegt hat, dass die Vollmacht nur bei Anwälten und Notaren eingetragen werden kann.

Von Gregor

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