Die EU-Kommision hat angekündigt das länderübergreifende Familienrecht ändern zu wollen. Obwohl mit der Brüssel-Iia-Verordnung bereits einige Verbesserungen erzielt wurden, gibt es nach wie vor einige Missstände. Dabei zielt die EU-Kommission nicht nur auf die in den Medien verbreiteten Fällen von Kindsentführungen, bei denen ein Elternteil ein Kind in ein anderes Land mitnimmt ab.
In vielen Fällen gibt es in zwei Ländern Gerichtsentscheidungen, die sich widersprechen. Die nationalen Gerichte tendieren nach wie vor dazu, dem eigenen Bürger eher Recht zu geben. So kommt es vor, dass das Familiengericht im einen Land der Mutter das alleinige Sorgerecht zuspricht und das Gericht im anderen dem Vater das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zuspricht.
Probleme gibt es auch bei der Vollstreckung im von Urteilen in einem anderen Mitgliedsstatt. Diese haben für die Beteiligten oft jahrelange und teure Verfahren zur Folge. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder.
Solche Fälle will die Kommission mit der Vereinheitlichung in Zukunft vermeiden. Bis diese Verordnung tatsächlich beschlossen wird, dürfte es allerdings noch einige Zeit dauern. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen dauert jedenfalls bis 18. Juli 2014.