Wie Der Standard berichtet, ist derzeit beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ein interessanter Fall anhängig. Eine Junge Familie beantragte Kinderbetreuungsgeld. Dieses wurde von der Gebietskrankenkasse zugesprochen. Die Antragsteller bemerkten jedoch, dass eine andere Variante des Kinderbetreuungsgeldes für sie besser ist. Sie erhoben daher Einspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse. Diese lehnte ihn wegen angeblicher verspäteter Einbringung ab.

Die Antragsteller brachten eine Klage auf Zuerkennung des höheren Kindergeldes ein. Daraufhin stellte die Krankenkasse die Auszahlung ein. Selbst der niedrigere Betrag von EUR 600, der den Antragstellern jedenfalls zusteht, wird nicht ausgezahlt. Dadurch verliert die Mutter auch die Krankenversicherung.

Aus unserer Sicht ist das ein ungeheures Vorgehen der GKK um Eltern unter Druck zu setzen, nicht gegen falsche Entscheidungen vorzugehen. Wir werden Sie vom Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

Von Gregor

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