Fahrrad

FahrradDie Gemeinden in Österreich investieren viel Geld in die Schaffung und Erhaltung von Radwegen. Viele Radfahrer fahren trotzdem lieber auf der Fahrbahn. Ein Leser hat uns gefragt, ob man als Fahrradfahrer den Radweg benutzen muss, wenn einer vorhanden ist?

Die entsprechende Bestimmung findet sich im §68 StVO. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Radfahranlage zu benützen ist, wenn eine solche vorhanden ist. Wer dagegen verstösst, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die StVO lässt jedoch offen, ob die Benutzungspflicht nur besteht, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, oder ob diese auch dem Selbstschutz der Radfahrer dient. Bei einem Unfall, bei dem ein Radfahrer nicht den Radweg benutzt hat, ist das wichtig für die Schuldzuweisung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zu dieser Frage am 23. 10. 2014 (2 Ob 121/14d) ein klarstellendes Urteil gefällt. Demnach dient die Pflicht einen Radweg zu nutzen auch dem Eigeninteresse des Fahrradfahrers. Im vorliegenden Fall hat ein Radfahrer diese Pflicht missachtet und war auf der Bundesstrasse gefahren. Der OGH bestätigte die Rechtsauffassung der Vorinstanz und sprach dem Radfahrer eine Mitschuld von 1/3 zu.

Radstreifen benutzen – ebenfalls Pflicht?

Die Benutzungspflicht gilt nicht nur für abgetrennte Fahrradwege, sondern auch für gekennzeichnete Fahrradstreifen. Radfahrer, die sich nicht an diese Regel halten, riskieren dabei nicht nur eine Verwaltungsstrafe. Fährt ein Radfahrer nicht auf dem Fahrradstreifen oder dem Radweg, sondern auf dem Gehsteig, kann er haftbar sein, wenn es zu einem Unfall mit einem Fussgänger kommt. Fahrräder haben nicht wie PKW zwingend eine Haftpflichtversicherung, weswegen es sein kein, dass der Radfahrer auf den Folgekosten wie Schmerzensgeld oder Behandlungskosten sitzenbleibt.

Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht

Ausnahmen gilt es für Rennradfahrer, die sich im Training befinden. Worauf genau trainiert wird, gibt die StVO nicht vor. Also fallen aus unserer Sicht auch Hobbyrennradfahrer darunter. Sie müssen Radwege nicht benutzen, sondern dürfen auf der normalen Fahrspur fahren. Nebeneinander fahren ist in diesem Ausnahmefall ebenfalls gestattet.

Von Gregor

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