Kuehe

Kuh auf der AlmWer haftet, wenn jemand durch freilaufende Tiere verletzt wird? Im Sommer kommt es auf österreichs Bergen immer wieder dazu, dass Wanderer von Tieren angegriffen und verletzt werden. Dann stellt sich die Frage nach der Verantwortung von Tierbesitzer und Wegehalter. So geschehen im Fall einer Wanderin, die von einer Kuh angegriffen wurde. Das Tier war frei auf einer Alm, durch die ein gekennzeichneter Wanderweg führte. Die Frau hatte zwei Hunde bei sich, die die Kühe offensichtlich provozierten. Dadurch kam es vermutlich zum Angriff.

Am Rande des Wanderwegs war ein Schild aufgestellt, das vor den Kühen warnte und insbesondere erklärte, dass das Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr erfolgt. Die verletzte Frau klagte sowohl den Besitzer der Kühe als auch den Eigentümer der Alm, der als Wegehalter für die Sicherung des Wanderwegs verantwortlich ist. Sie verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Die Klage ist in allen drei Instanzen abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass das Warnschild explizit vor jener Gefahr warnte, die sich hier verwirklicht hatte. Es sei im allgemeinen Interesse der Landwirtschaft, Kühe im Sommer frei auf Almen zu lassen, eine besondere Absicherung sei unbillig. Zudem sei die Almhaltung in Österreich üblich und bekannt.

Was bedeutet das? Grundsätzlich ist ein Tierhalter für die Tiere verantwortlich. Er hat sie entsprechend zu sichern. Wenn jedoch auf die Gefahr von Tieren hingewiesen wird, z.B. durch ein Warnschild, ist die ausreichend.

Von Gregor

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