Ryanair

Ryanair

In den Medien war in letzter Zeit von einem Zivilprozess zwischen Ryanair und der Buchungsplattform edreams zu lesen. Viele Bürger fragen, worum es dabei genau geht. ZPO möchte das an dieser Stelle erklären.

Bei der Billigairline Ryanair sind viele Leistungen, die Passagiere von anderen Airlines  gewohnt sind,  nicht im Preis inbegriffen. Dazu gehört beispielsweise das Aufgeben von Gepäck. Bei Ryanair müssen diese Services extra gebucht und bezahlt werden.

Bucht der Kunde direkt auf der Webseite der Billigairline, wird er natürlich farbenprächtig darauf hingewiesen. Ryanair versucht die Zusatzangebote entsprechend mit zu verkaufen – das gehört zum Konzept.

Edreams ist eine Onlinebuchungsplattform. Dieser geht es darum möglichst viele Flüge zu verkaufen, denn Provisionen zahlen Airlines ebenfalls nicht mehr. Dem Reiseportal bleibt nur die Servicegebühr. Die ist bei jedem Flug gleich hoch – unabhängig davon ob der Reisende zusätzliche Leistungen, wie Gepäck dazubucht oder nicht. Daher hat Edreams wenig Interesse daran anzuzeigen, dass diese Leistungen im Preis nicht inbegriffen sind.

Um Kunden auf die Buchungsplattform aufmerksam zu machen, schaltete Edreams Werbung auf Google. Dabei wurde eine Subdomain verwendet, nämlich ryanair.edreams.com.

Laut Aussage von Ryanair führte dies bei Passagieren zu Problemen, das sie mit aufzugebendem Gepäck am Flughafen ankamen aber kein Gepäck gebucht hatten. Dies führte zu zusätzlichen Kosten und einem negativen Bild der Airline.

Aus Sicht der Billigairline würde dadurch den Kunden suggeriert, es handele sich um die offizielle Webseite der Airline. Ryanair klagt nun Edrams auf Unterlassung dieser Art der Werbung.

Kenny Jacobs, spreche von Ryanair sagte, es gehe in erster Linie um die Kunden und man wolle diese vor den überhöhten Preisen schützen. Es stünde nichts dagegen, dass Buchungsportale Werbung auf Google machen, aber es müsste mit ehrlichen Preisen gearbeitet werden.

Irgendwie ist das eine komische Argumentation einer Airline, die selbst nicht gerade die transparenteste Preisstruktur hat und zahlreiche Zusatzgebühren anfallen. Ich denke, dass diese Erträge aus den Zusatzverkäufen mitentscheidend für die Klage gewesen sein könnten.

Sobald es ein Urteil gibt, werden wir auf ZPO.at wieder darüber berichten.

 

 

Von Gregor

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