Viele Österreicher sind von hohen Verlusten bei Frankenkrediten betroffen. In einigen Fällen könnte es sein, dass der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn die Hausbank anders beraten hätte. Die Kosten für den Zivilprozess und das Prozessrisiko halten somanchen Betroffenen davon ab, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, ist da besser dran, die die Versicherung kommt für die Kosten auf. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gingen einige Beschwerden ein, dass die Rechtschutzversicherungen die Deckung abgelehnt haben. Der VKI führte daher einen Musterprozess gegen die ARAG Versicherung, der nun vom Oberstern Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschieden wurde.

Die Versicherung argumentierte, dass bei einem Frankenkredit ein Spekulationsgeschäft vorliege. Bei derartigen Bankgeschäften sei die Haftung wegen Beratungsfehler ausgeschlossen. Die Erfolgsaussichten für eine Klage seien sehr gering. Das Urteil des OGH folgt dieser Auffassung nicht. Demnach liegt bei einem Kredit für eine Immobilienfinanzierung kein Spekulationsgeschäft vor. Die Rechtsschutzversicherung muss somit die Deckung für einen Schadenersatzprozess gegen eine Bank wegen Frankenkrediten übernehmen.

Die Höchstrichter äusserten sich allerdings nicht inhaltlich zum Vorliegen des Schadenerzsatzanspruchs. Ob tatsächlich eine Falschberatung vorliegt, und somit ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, muss vom Zivilgericht im Einzelfall geprüft werden.

(Vgl. OGH vom 26.11.2014 7 Ob 191/14k)

Von Gregor

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