Haben Sie auch das Gefühl, das die Betriebskosten jedes Jahr höher werden? Die Vermieter argumentieren meist mit Kostensteigerungen und Inflation. Ist das zulässig und was gehört zu den Betriebskosten, die der Vermieter an seine Mieter verrechnen darf?
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt ganz klar und taxativ, was der Vermieter oder die Hausverwaltung in die Betriebskosten aufnehmen darf. Die genaue Bestimmung findet sich in §21 MRG. Demnach geltend folgende Kosten als Betriebskosten:
- Wasserversorgung und Abwasser
- Messvorrichtungen
- Müllabfuhr, Kanalreinigung und Kaminkehrer
- Beleuchtung
- Versicherung gegen Brandschäden
- Haftpflicht
- Glasbruch
- Auslagen für die Verwaltung
Alles, was hier nicht aufgeführt ist, geht zu Lasten des Eigentümers und darf nicht auf einen Mieter abgewälzt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, das er durch die Miete bereits entsprechend entschädigt ist.