ArbeitsrechtDer Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass verschiedene “Codes” verwendet werden, um die Leistung des Angestellten zu bewerten. Was darf der Arbeitgeber eigentlich in das Arbeitszeugnis schreiben und was darf er nicht schreiben?

Rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Allergoding sagt das Gesetz wenig dazu, was er hineinschreiben muss. Nach ständiger Rechtsprechung wäre es zulässig, nur zu schreiben, dass der Angestellte von dann bis dann in jener Position gearbeitet hat. Juristen sprechen von einem “leeren Arbeitszeugnis”. Bei einer Bewerbung ist dies nicht sehr aussagekräftig. Andererseits verbietet die Judikatur dem Arbeitgeber den Arbeitnehmer in seinem Fortkommen zu behindern. Aus diesem Grund ist es verboten, Negatives und Schlechtes ins Arbeitszeugnis zu schreiben.

Üblicherweise stellten Unternehmen den austretenden Arbeitnehmern ein ordentliches und ausführliches Arbeitszeugnis aus. Ist ein Vorgesetzter mit der Arbeit nicht 100% zufrieden, werden die eingangs erwähnten “Codes” und Formulierungen eingesetzt, um dem zukünftigen Arbeitgeber diesen Unmut zu signalisieren.

Für die neue Bewerbung ist es sehr entscheidend, was im Arbeitszeugnis steht. Gerade Personalbüros schauen genau auf das letzte Arbeitszeugnis und sie kennen diese Formulierungen sehr genau. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis wirklich gut ist oder versteckte Floskeln enthält, sprechen Sie am besten mit einem Personalberater. Die haben meist ein hohes Interesse daran, Sie gut zu vermittlen. Darum erhalten Sie sicher kostenlos eine Auskunft zu Ihrem Zeugnis.

Ein Beispiel für eine solche Floskel ist “Frau S. hatte zu ihren Mitarbeitern ein besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten” Die Arbeitsgerichte haben zu solchen Formulierungen das Fortkommen behindern und daher nicht zulässig sind. Das gilt für alle ähnlichen Formulierungen, die relativieren Worte wie vielleicht, versucht, usw. beinhalten.

Haben Sie eine solchen Code in Ihrem Arbeitszeugnis entdeckt, ist es zu empfehlen mit Ihrem ehemaligen Vorgesetzten darüber sprechen. Das erspart Ihnen Ärger und führt wahrscheinlich am schnellsten zu einem guten Arbeitszeugnis. Sie können ihn darauf hinweisen, dass diese Formulierung nicht zulässig ist.

Bewerben Sie sich bereits während der Kündigungszeit auf eine neue Stelle, können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen bereits vor dem tatsächlichen Ende ein Arbeitszeugnis ausstellt. Dies mach auch deshalb Sinn, weil der Arbeitgeber bemüht sein könnte, dass Sie für die letzten Arbeitswochen noch einigermassen motiviert sind.

Von Gregor

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