Seit der Verstaatlichung der maroden Hypo-Alpe-Adria Bank hat es die Regierung nicht fertiggebracht einen Plan für eine wirtschaftlich und rechtlich solide Abwicklung der Bank zu entwickeln. Vor einigen Wochen wurde dann die Enteignung eines Teils der Anleihenbesitzer beschlossen. Obwohl das Land Kärnten für diese Anleihen eine Ausfallsgarantie abgegeben hat, wurden die Anleihen mit dem sog. Hypo-Sondergesetz für wertlos erklärt. Viele Gläubiger, die so von der Regierung um ihr Geld gebracht wurden, haben angekündigt das Gesetz prüfen zu wollen, und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen.

Die Oberbank besitz Hypo-Anleihen im Wert von 10 Mio. Euro. Ein Verlust den Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger nicht ohne Weiters hinnehmen will. „Wir werden klagen“, bestätigte er auf der Bilanzpressekonferenz der Oberbank. Die Bank prüft derzeit ob eine Zivilklage gegen das Land Kärnten, welches die Haftungen ausgestellt hat erfolgsversprechend ist, oder ob zunächst eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden soll. Im Interesse des Finanzplatzes Österreich und dem Ruf unserer Bundesländer und Banken im Ausland, ist sehr zu hoffen, dass dieses Sondergesetz rasch aufgehoben wird.

Von Gregor

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