Was ist, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und es nicht zu erwarten ist, dass sich die Situation bald bessert? § 26 Ziff 1 des Angesteltengesetzes sieht vor, dass der Angestellte in diesem Fall berechtigt vorzeitig austreten kann. Was bedeutet das?

Im Klartext heisst das, wenn ein Angestellter derart krank ist, dass nicht davon auszugehen ist, dass er in den nächsten 26 Wochen wieder arbeiten kann, kann er das Arbeitsverhältnis fristlos beenden, ohne dass ihm dabei Ansprüche verloren gehen. Gedacht hat der Gesetzgeber diese Regelung für Fällen in denen Arbeitnehmer schwere körperliche Arbeiten vollbringen müssen, die sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr durchführen können. So haben diese Arbeitnehmer die Möglichkeit rasch einen anderen Job annehmen zu können.

Leider wird diese Gesetzesbestimmung heute sehr gerne als Schlupfloch ausgenutzt. In einem Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) zu 9 ObA 22/14x zu entscheiden hatte, beendete ein Dienstnehmer das Angestelltenverhältnis ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Er brachte vor, dass er an einer Depression leide und diese nicht in absehbarer Zeit behandelbar sei. Darum bereif er sich auf § 26 AngG. Der Arbeitgeber wollte dem ausgetretenen Arbeitnehmer die Remunerationen nicht bezahlen. Der OGH entschied in diesem Fall, dass ein berechtigter Austritt vorliege.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert